Bei der Gründung des Freidorfs war aus der Mitte des Gemeinderates der Vorschlag gefallen, das Freidorf auszugemeinden, wozu es aber nicht kam. Wohl hatte sich das Freidorf in Steuerfragen immer wieder zu wehren; aber es darf heute festgestellt werden, dass das Freidorf von der Gemeinde nicht als Fremdkörper betrachtet wird, sondern dass die Einnahmen, die der Gemeinde und dem Kanton aus dem Siedlungsbetrieb und aus den 150 Freidorfhäusern zufliessen, und die Vergebung von Aufträgen an das in der Gemeinde ansässige Handwerk und Gewerbe anerkannt werden. Im Verkehr mit den Behörden kann das Freidorf heute auf Achtung und Verständnis zählen.
Im Buch «25 Jahre Siedelungsgenossenschaft Freidorf» lesen wir: «Das Freidorf darf nach seinem äusseren Aspekt und nach seinen baulichen, wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen ohne Überhebung als Musterdorf angesprochen werden. Auch hat die Siedlung und die Bewohnerschaft weder dem Kanton noch der Gemeinde irgendwelche namhafte Belastung gebracht.» Das darf nach weiteren 25 Jahren immer noch gelten.
Im Kapitel «Die ehrenamtlichen Schwerarbeiter», Finanzkommission (Seite 45), ist ausführlich dargetan, weshalb der Plan, aus den Erträgnissen des Freidorfs einen Fonds zu äufnen, aus dem weitere Siedlungen gegründet werden könnten, nicht sehr weit gedeihen konnte. Für die nächste Zukunft lässt sich in dieser Hinsicht keine Wendung zum Besseren voraussehen. Wir werden - neben den Innenrenovationen der Häuser - Rückstellungen für die nächste Fassadenrenovation aufbringen müssen.
Vielleicht kann die nächste Generation dieses schöne Werk weiter fördern.
Nach 20 Jahren des Bestehens, am 24. August 1939, sagte der Präsident Otto Zellweger: «Es ist gewiss, dass es in den verflossenen 20 Jahren gelungen ist, im begrenzten Kreis unserer Bevölkerung einen genossenschaftlichen Geist zu pflanzen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen, die dem Schweizervolk zum grossen Vorteil gereichen würde, wenn es möglich wäre, die Bestrebungen und die Verwirklichungen in unserem Dorf auf wohlmeinende Kreise in andern Gegenden unseres Landes zu übertragen. Gewiss wird man, wie bis anhin so auch in Zukunft, mit den menschlichen Unzulänglichkeiten rechnen müssen. Aber die materiellen und kulturellen Ergebnisse der hinter uns liegenden Gemeinschaftsarbeit rechtfertigen die Hoffnung und den Glauben an eine Besserung der Menschen, wenn es möglich ist, ihnen geordnete und vernünftige Lebenshaltung zu verschaffen und wenn es möglich ist, in ihnen das Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen zu vertiefen und zu entwickeln.» Wir müssen nach weiteren 50 Jahren an dieser Feststellung nichts einschränken.
Sicher darf man es auch als erzieherische Wirkung des Werkes selber werten, wenn Nachbarn oder Kommissionsmitglieder bei Meinungsdifferenzen, auch bei tiefgreifenden, lernen, auf sachlicher Grundlage, im Interesse des jeweils angestrebten Zwecks, den einenden Gedanken zu finden, der weiterhilft. In einer Gemeinschaft, wie sie das Freidorf darstellt, wird nicht nur Hilfsbereitschaft geübt, sondern auch eine Verträglichkeit, die, wie in einer tiefgründigen Kameradschaft oder Freundschaft oder in der Ehe, auf gegenseitiger Achtung und daraus erwachsender Verständnisbereitschaft beruht; das Leben im Freidorf erzieht zu Toleranz, und es darf nach 50jährigem Bestehen gesagt werden, dass Feindschaften nie aufgekommen sind; in ganz seltenen Fällen hat man lernen müssen, sich auf anständige Weise aus dem Wege zu gehen.
Blosse «Nutzniesser» sind glücklicherweise ebenfalls selten. Nicht nur bei den Ursiedlern, sondern - und sogar vor allem - auch bei den jungen Siedlern ist eine bemerkenswerte Bereitschaft vorhanden, selber Opfer zu bringen, um Haus und Garten aufzuwerten. Ein Gang durch die Gartenwege zur Blütezeit ist eine Augenweide. Unsere Mietgärten stehen dem Privateigentum in den Nachbarsiedlungen in keiner Weise nach. Auch da ist es eine wahre Freude, unsere jungen Siedler und Siedlerinnen am Werk zu sehen. Und unaufgefordert wird auch beim nicht mehr so rüstigen Nachbarn Schnee geräumt oder Laub gerecht oder gar im Garten gesäubert. Kränkliche oder frisch Verwitwete werden auch heute - und von jungen Siedlern - nicht im Stich gelassen. Die nachbarlichen Dienstleistungen dehnen sich in unaufdringlicher Weise etwas weiter aus als beim normalen Haushalt. Und wenn auch da oder dort eine Familie «ganz für sich» lebt und sogar erstaunt ist, dass «50 Jahre Freidorf» gefeiert werden sollen, so sind das Einzelfälle, die ohne Einfluss aufs Ganze bleiben und vielleicht nur aus Mangel an Orientierung entstanden sind.
Das Freidorf hat am 1. April 1967, als der Laden an den ACV überging, einen seiner wichtigsten Grundsätze, nämlich die Vollgenossenschaft, aufgegeben. Die VSK-Direktion war damit nicht nur einverstanden, sondern das Freidorf hätte sich mit seiner Weigerung zu diesem Schritt den Bestrebungen des VSK widersetzt, was unserer Genossenschaft schlecht angestanden wäre. Verwaltung und Siedlerschaft waren sich an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 10. März 1967 der Tragweite dieses Beschlusses wohl bewusst.
Dass wir schon Ende 1968 auch das Restaurant aufgeben mussten, war ebenfalls durch eine Entwicklung bedingt, die von uns weder aufgehalten noch beeinflusst werden konnte.
Bei so einschneidenden Veränderungen des Siedlungscharakters lastet die Verantwortung schwer auf den massgebenden Organen, vorab auf der Verwaltung. Sie muss sich in solchen Momenten die Aufgaben vor Augen halten, die dem Freidorf auferlegt sind:
Wir sind - dank der Hilfe der Genossenschaftlichen Zentralbank - in der Lage, «die Wohnungsbedürfnisse der Mitglieder zu befriedigen »: Wir können den Siedlern zeitgemäss modernisierte Wohnungen zur Verfügung stellen.
Vielleicht haben wir nur allzu sehr dem Gebot gehorcht, «den Wohlstand der Mitglieder zu fördern»: Wir haben allzulange an unsern niedrigen Hauszinsen festgehalten.
Diese beiden Hauptaufgaben wurden durch den Verzicht auf Laden und Restaurant nicht tangiert; hingegen steht der Verwaltung die Gefahr, dass durch den Wegfall von Laden und Restaurant das Freidorf zur blossen Wohngenossenschaft werden könnte, sehr deutlich vor Augen; denn es ist dem Freidorf ja auch die Pflicht auferlegt, «das Genossenschaftswesen im allgemeinen zu fördern und auf dem Gebiet der Erziehung im Sinne der genossenschaftlichen Prinzipien nach Heinrich Pestalozzi tätig zu sein». Diese Grundsätze sind in « 25 Jahre Siedelungsgenossenschaft Freidorf» (Seite 161 ff.) dargelegt.
In dieser Beziehung sind seit den Zeiten, da Dr. Henry Faucherre noch Vorsitzender der Erziehungskommission war, mancherlei Wandlungen entstanden. Man könnte geltend machen, dass die staatliche Schule ihrerseits eine Entwicklung mitgemacht habe und dass eine ergänzende Erziehung der Schuljugend im Pestalozzischen Sinne nicht mehr notwendig sei. Im allgemeinen dürfte man aber heutzutage nicht behaupten, dass sich das in der Praxis bewahrheite. Es wird gerade heute wieder offenbar, dass der «Wohnstubengeist» nie altmodisch wird; junge Menschen haben ihn zum gesunden Gedeihen immer nötig und vielleicht heute zum Ausgleich der forcierten geistigen Bildung erst recht.
Das Wohnen im Freidorf ist diesem «Wohnstubengeist » förderlich; das war es ja auch, was die Gründer wollten. Aber die Häuser allein vermögen den wahren, weiten Genossenschaftsgeist Pestalozzis (nicht das eng-konsümlerische Denken) nicht zu schaffen; das geschieht nur durch den wachen, bewusst wollenden Menschen. Und da profitieren wir im Freidorf vielleicht heute noch von den jahrzehntelang durchgehaltenen Anstrengungen der Erziehungskommission unter Dr. Henry Faucherre. Und hier müssen wir die Ansätze wieder suchen.
Vielleicht dürfen wir erfahren, dass es sich hier gleich verhält wie bei den Häusern: Sie sind so gut geplant worden, dass das Modernisieren keine Schwierigkeiten bereitet (ausser den finanziellen!), und auf die modernisierten Häuser dürfen wir so stolz sein wie damals die Ursiedler auf die Häuser von 1919. So, glauben wir, verhalte es sich auch beim geistigen Aufbau des Freidorfs, bei den Kommissionen: Die geistigen Grundlagen von 1919 sind so gesund und tragfähig, dass sie sich in eine Form wandeln lassen, die den heutigen Menschen anzusprechen vermag, sofern er - und das war auch vor 50 Jahren unabdingbare Voraussetzung - die gesinnungsmässige Teilnahme am Freidorf als Pflicht anerkennt wie das Hauszinszahlen.
Wenn wir die Frage beantworten wollen, die wir über dieses Kapitel gestellt haben, dann müssen wir sagen: Das Experiment wird nie gelungen sein; es wird aber immer am Gelingen sein - solange «eine Mehrheit von Gutgesinnten willens ist, für strikte Beobachtung der gemeinsam aufgestellten Pflichten zu sorgen» und solange Menschen im Freidorf leben, die sich der Grösse dieses Werkes bewusst werden und dankbar ihr Teil zu seinem Gedeihen beitragen wollen.