====== a) Abkommen ====== {{ oeffentlich:25jahre:abkommen_mit_der_gemeinde_muttenz.pdf |}} zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz und der Siedelungsgenossenschaft Freidorf in Muttenz Betrifft Schule Freidorf. Die Gemeinde Muttenz errichtet für die schulpflichtigen Kinder im Freidorfe eine Primär- und im Bedarfsfalle eine Arbeitsschule. In der Primarschule sollen die Kinder in allen acht Klassen unterrichtet werden können. Die Siedelungsgenossenschaft Freidorf stellt der Gemeinde Mut- tenz die nötigen Lokalitäten sowie einen Turnplatz zu Schulzwecken zur Verfügung. Mit Bezug auf ihren Rauminhalt etc. sollen die Schul- zimmer denjenigen des bestehenden neuen Schulhauses von Muttenz entsprechen. Die Miete für das in Gebrauch stehende provisorische Lokal beträgt jährlich Fr. 400.— (in Worten vierhundert Franken). Nach Bezug der definitiven Schulräume im zu erstellenden Genossen- schaftsgebäude erfolgt Neuregelung des Mietzinses. Über die Benützung der für den Unterricht bestimmten Loka- litäten zu andern als Unterrichtszwecken entscheidet in Verbindung mit der Schulpflege der Gemeinderat, wobei die Wünsche der Lehrer- schaft und des Verwaltungsrates der Siedelungsgenossenschaft Frei- dorf nach Tunlichkeit zu berücksichtigen sind. Jeder der Schule nach- teilige Gebrauch der Schullokale ist untersagt. Das erforderliche Mobiliar für den Schulbetrieb wird von der Gemeinde Muttenz angeschafft. Die Auslagen für den Schulbetrieb (Besoldung für die Lehrkräfte, Auslagen für Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Schullokalitäten etc.) werden von der Gemeinde Muttenz bestritten. In der Schule Freidorf finden Aufnahme die schulpflichtigen Kinder des Freidorfes. Kinder in der Umgebung des Freidorfes woh- nend haben zur Freidorfschule nur so weit Zutritt, als es die Platz- verhältnisse gestatten. 190 Der Siedelungsgenossenschaft Freidorf wird ein Vorschlagsrecht für die Wahl der Lehrkräfte der Schule Freidorf eingeräumt. Dieses Abkommen ist von der Siedelungsgenossenschaft Freidorf in der Generalversammlung vom 5. März 1922 und 4. März 1923 sowie von der Einwohnergemeindeversammlung von Muttenz am 31. Januar 1923 genehmigt worden und tritt mit 1. Januar 1922 in Kraft. Stempel: Gemeinde Muttenz Kt. Baselland Namens des Gemeinderates: Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: Brüderlin. Meyer. Namens der Siedelungsgenossenschaft Freidorf, Der Präsident: Der Sekretär: J. Frei. A. Lacoste.