====== V. Schreiben der Stiftung zur Förderung von Siedelungsgenossenschaften ====== vom 29. Mai 1923 Basel, den 29. Mai 1923. Tit. Siedelungsgenossenschaft Freidorf. Unsere Stiftungsurkunde sieht vor, dass die jährlichen Über- schüsse, die sich laut Betriebsrechnung für die Liegenschaften, ebenso Gebäulichkeiten und Anlagen Ihrer Genossenschaft ergeben und ge- 144 mäss Artikel 8 des Vertrages vom 4. November 1921 dem Verband Schweiz. Konsumvereine (V. S. K.) zu übermitteln sind, von diesem unserer Stiftung als Stiftungsvermögen zugewiesen werden. Gestützt darauf, hat unsere Stiftung ein Interesse daran, dass die Liegen- schaften in richtiger Weise verwaltet und das Immobilienertragskonto einwandfrei geführt wird. Zu Ihrer Orientierung teilen wir Ihnen mit, dass unsere Stiftungskommission mit der Aufsicht über die Betriebs- rechnung der Liegenschaften Ihrer Genossenschaft das Mitglied un- serer Kommission, B. Jaeggi, bezeichnet hat. B. Jaeggi wird dem- gemäss an den Sitzungen Ihrer Organe als Vertreter des V. S. K. so- wie auch in unserem Namen teilnehmen. Wir bitten Sie, hiervon gefl. Vormerkung zu nehmen. Mit genossenschaftlichem Grusse! Im Namen der Stiftung zur Förderung von Siedelungsgenossensdiaften: Rud. Kündig. A. Suter.