====== B. Gartenordnung ====== Art. 1. Der zur Wohnung gehörende Garten soll eine Zierde des Hauses und der Siedelung bilden. Zu diesem Zwecke sollen Beete, Anlagen und Wege stets sauber gepflegt und unterhalten werden. Der Vordergarten ist im allgemeinen als Ziergarten gedacht. Art. 2. Die an das Haus und den Garten anstossende Strasse und der Düngerweg sind stets sauber und von Unkraut frei zu halten. Art. 3. Abfälle müssen in einem im Garten anzulegenden Komposthaufen untergebracht werden oder sind dem Gärtner zum Kompostieren zu überbringen. Scherben, Blechabfälle etc. sind auf dem Werkhof am hierfür bestimmten Platz durch den Siedler zu deponieren. Die Düngung mit Jauche in den Gärten und die Reinigung der Abortgruben soll möglichst so vorgenommen werden, dass eine Be- lästigung der Nachbarschaft nicht stattfindet. Zur Vermeidung von Unglücksfällen empfiehlt es sich, die Abortgruben auch während der Düngung nicht für längere Zeit offenstehend zu lassen. Art. 4. Die von der Siedelungsgenossenschaft Freidorf gepflanzten Bäume sind der Pflege des Siedlers empfohlen; sie dürfen aber nur von den durch die Siedelung beauftragten Personen behandelt werden. Hoch- stammbäume dürfen vom Siedler nicht gepflanzt werden, Nadelhölzer nur in Zwergform. Bäume und Sträucher sind gegen die Strassenseite und gegen den Nachbar je nach Bedürfnis zu schneiden. 172 Art. 5. Das Anbringen von hängenden Blumenkasten unter den Fenstern ist nicht gestattet. Art. 6. Die Strassenfassaden der Häuser werden, soweit notwendig, durch die Siedelung bepflanzt. Die Pflege wird dem Siedler anvertraut. Die Bepflanzung der übrigen Fassaden ist dem Siedler freigegeben; dabei ist das Anbringen von Spalierlatten jedoch verboten; Drähte spannen ist gestattet. Art. 7. Gartenhäuschen und Lauben sind in den Vordergärten nicht ge- stattet. Ausser den durch die Siedelungsgenossenschaft Freidorf er- stellten Gartenhäuschen dürfen keine solchen in den Hintergärten errichtet werden. Art. 8. Bei Auflösung des Mietverhältnisses dürfen weder Spalier- noch Zwergobstbäume entfernt werden.